Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen der Mobilen-Disco-OWL, DJ Volker Kohl und seinen Vertragspartnern (Kunden). Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Mobilen-Disco-OWL und dem Kunden verbindlich, soweit sie mit deren Leistungen und Lieferungen im Zusammenhang stehen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten neben diesen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Bestimmungen. Sonstige abweichende Vereinbarungen oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern gelten nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch die Mobile-Disco-OWL. Entgegenstehende fremde Geschäftsbedingungen oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und bedürfen keines besonderen Widerspruches.
2. Angebot/ Vertrag
Alle Angebote der Mobilen-Disco-OWL sind unverbindlich und freibleibend, solange sie nicht vom Auftraggeber/ Kunden durch Annahmebestätigung angenommen wurden. Bei Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber/ Kunde mit diesen Geschäftsbedingungen der Mobilen-Disco-OWL für die eingegangene Geschäftsverbindung einverstanden.
Verträge zwischen der Mobilen-Disco-OWL und seinen Kunden entstehen durch: a) schriftliche Annahme (per E-Mail oder postalisch) eines schriftlichen Angebotes oder durch b) Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages auf Grundlage eines schriftlichen Angebotes. Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB in ihren übrigen Teilen wirksam.
3. Widerrufrecht / Widerrufbelehrung
Sofern der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt) ist, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerruffrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, seine Zustimmung des Vertrags (z. B. DJ-Buchung, Equipment-Buchung oder Buchung einer Fotobox) erklärt hat. Um das Widerrufrecht auszuüben, muss der Kunde an Volker Kohl mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. durch eine E-Mail oder durch ein mit der Post versandter Brief) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerruffrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerruffrist absendet.
4. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag nach der Widerruffrist von 14 Tagen seitens des Kunden ist aus wichtigen Gründen, wie z. B. Krankheit, Unfall, Tod und höhere Gewalt möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
• Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung = 30 % der vereinbarten Gage
• Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung = 50 % der vereinbarten Gage
• Rücktritt am Tag der Veranstaltung bis 14 Tage vor der Veranstaltung = 90 % der vereinbarten Gage
Ein Rücktritt vom Vertrag nach der Widerruffrist nach 14 Tagen seitens DJ Volker Kohl ist ebenfalls möglich durch wichtige Gründe, wie z. B. Krankheit, Unfall und höhere Gewalt. In diesen Fällen wird sich DJ Volker Kohl um Ersatz zu gleichen vereinbarten Konditionen bemühen. Sollte DJ Volker Kohl keinen Ersatz zu gleichen vereinbarten Konditionen stellen können, zahlt er folgende Stornokosten an den Kunden:
• Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung = 30 % der vereinbarten Gage
• Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung = 50 % der vereinbarten Gage
• Rücktritt am Tag der Veranstaltung bis 14 Tage vor der Veranstaltung = 90 % der vereinbarten Gage
5. Auf- und Abbau der Ton- und Lichtanlage
Volker Kohl nutzt ausschließlich sein eigenes Ton- und Lichtequipment. Das ggf. vom Veranstalter bereitgestellte zusätzliche Equipment bedingt keine Minderung der zuvor vereinbarten Rechnungshöhe. Der Auf- und Abbau der Ton- und Lichttechnik erfolgt ausschließlich durch Volker Kohl oder das Personal der Mobilen-Disco-OWL zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Hierzu müssen die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort für DJ Volker Kohl und sein Team zugänglich sein. Der kürzeste Weg, um das Equipment zu transportieren und aufzustellen, ist frei zu halten. Auf Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind vor Vertragsabschluss hinzuweisen. Der Auftraggeber/ Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass ein genügend abgesicherter Stromanschluss (1 × 220 V / 16 A Schutzkontakt-Anschluss), sowie ausreichend sichere Stellfläche für das Equipment zur Verfügung steht. Der Stromanschluss muss ausschließlich für die technische Anlage der Mobilen-Disco-OWL zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z. B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden.
6. Vermietungen
Die Mobile-Disco-OWL ist verpflichtet, vermietete Gegenstände und Geräte dem Kunden/ Mieter im einwandfreien und ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen. In den Mietzeiträumen trägt der Kunde/ Mieter das volle Gefahrenrisiko für die gemieteten Gegenstände und Geräte. Der Kunde/ Mieter ist verpflichtet, sie gegen jegliche Gefahren und Diebstahl zu schützen und ggf. zu versichern. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte darf nur durch vorherige schriftliche Zustimmung der Mobilen-Disco-OWL erfolgen.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Equipment und Musikdatenträgern der Mobilen-Disco-OWL, die durch ihn selbst, durch Gäste oder durch Besucher seiner Veranstaltung entstehen. Haftpflichtversicherungen decken bei Schäden am Equipment den Zeitwert. Die Differenz zum Wiederbeschaffungs- bzw. Neuwert trägt die Person, die den Schaden verursacht hat, alternativ der Veranstalter. Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter. Zur Durchführung von Veranstaltungen nutzt DJ Volker Kohl Ton- und Lichtequipment. DJ Volker Kohl und sein Team können nicht ausschließen, dass es bei unterschiedlichen Lautstärken zu Hörschäden (Ohrgeräusche/ Tinnitus) kommen kann. Vereinzelt neigen einige Menschen bei schnell wechselnden Lichteffekten zu Krampfleiden. DJ Volker Kohl weist ausdrücklich darauf hin, dass er und sein Team hierfür nicht haftbar gemacht werden können. Personen, die einen Herzschrittmacher tragen oder an sonstigen Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden, können bei tiefen Bassfrequenzen gesundheitliche Probleme bekommen (z. B. Herzrhythmusstörungen, Ohnmacht, Bewusstlosigkeit). Gesundheitliche Probleme des anwesenden Publikums sind bei Veranstaltungen nie ganz auszuschließen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass hierfür ein Schadenersatz gegen Volker Kohl und sein DJ-Team ausgeschlossen ist. Gleiches gilt für den Einsatz von Dunst- oder Nebeleffekten, der bei manchen Menschen Husten- oder Asthmaanfälle bewirken kann. Falls durch Nebelausstoß ein Feueralarm ausgelöst wird, trägt der Veranstalter mögliche Folgekosten (Feuerwehreinsatzkosten). Sofern DJ Volker Kohl und sein Team durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall oder Stromschwankungen, etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen können, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
8. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Skonto-Abzug an DJ Volker Kohl, alternativ auch an den zur Durchführung der Feier beauftragten Teamkollegen vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: a) Bei Familienfeiern erfolgt die Bezahlung des vereinbarten Preises vor, während oder am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung in bar oder per Überweisung. Der Erhalt von Barzahlungen wird auf der Rechnung schriftlich quittiert. Die Rechnung beinhaltet neben der Rechnungsnummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer die einzeln erbrachten Leistungen, den Nettobetrag, den 19%igen Steueranteil und den Bruttogesamtbetrag. b) Bei Firmenevents erfolgt die Bezahlung des Rechnungsbetrags unmittelbar nach Rechnungszugang ohne Skonto-Abzug oder sonstige Abzüge per Überweisung auf das Geschäftskonto der Mobilen-Disco-OWL. Die Rechnung beinhaltet neben der Rechnungsnummer und Umsatzsteuernummer die einzeln erbrachten Leistungen, den Nettobetrag, den 19%igen Steueranteil und den zu überweisenden Bruttogesamtbetrag. Nicht akzeptiert werden Schecks, Kreditkarten, Naturalien oder Ähnliches.
9. GEMA-Gebühren
Es gilt der ab dem 01.04.2013 in Kraft getretene GEMA “Tarif VR-Ö”. Dieser GEMA-Tarif regelt die Vervielfältigungen bzw. Kopien aus dem GEMA-Repertoire, die zum Zwecke der öffentlichen Wiedergaben hergestellt werden (siehe auch GEMA). DJ Volker Kohl verpflichtet sich, bei seinen Musikdateien, die dem Zwecke der öffentlichen Wiedergabe dienen, eigenständig Lizensierungen vorzunehmen und daraus anfallende Entgelte an die GEMA abzuführen. Alle sonstigen GEMA-Gebühren, die möglicherweise auf Veranstaltungen anfallen, werden ausschließlich vom Veranstalter getragen und werden vom diesem direkt an die GEMA abgeführt. Es gelten die allgemeinen Rechtsbestimmungen der GEMA.
10. Vorschriften
Der Kunde, Veranstalter und Auftraggeber versichert, dass der Durchführung seiner Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
11. Verpflegung
Antialkoholische Getränke und Speisen sind für den DJ während der musikalischen Durchführung der Veranstaltung kostenfrei vom Veranstalter zu stellen. Konkret: planen Sie bitte für einen Zeitraum von 6 bis 8 Stunden ein bis zwei Flaschen Wasser für das Personal der Mobilen-Disco-OWL ein. Bei einem Musik-Set von mehr als sechs Stunden bitte einen Teller mit Essen (vom Buffet). Vor- und Nachspeisen sind für den DJ nicht notwendig.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Vertragsparteien, eine neue Regelung zu treffen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie die im Rahmen seiner Bestimmungen abzugebende Erklärung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftrag ergebenen Rechte und Pflichten ist für beide Vertragspartner das Amtsgericht Herford. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen